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1. August-Feier

1. August-Feier 2010 

Offizielle Bundesfeier der Gemeinde Riehen 

Veranstalter: Verkehrsverein Riehen

 

Ort: Sarasinpark

 

Zeit: 18 – 24 H

 

Zelt: 800 gedeckte Sitzplätze

 

Offizielle Ansprachen ab 19.15 H

Gastredner: Regierungsvizepräsident Dr. Carlo Conti, Vorsteher des Gesundheitsdepartements

 

Lampionumzug um 21.15 H

 

Feuerwerk um 22.15

 

Musikalische Untermalung: Musikverein Riehen, CVJM-Posaunenchor Riehen, Alphorngruppe Riehen, Stadt-Jodler Basel-Riehen

 

Tanz und Unterhaltung: Duo ‚Eryk Kulpowicz‘

 

Weitere Attraktionen: Hüpfburg, Bungy-Trampolin

 


 

Offizielle Riehener 1. Augustfeier 2010 im Sarasinpark! 

Wir heissen Sie herzlich willkommen an der diesjährigen offiziellen Bundesfeier in Riehen. Sie findet traditionell am 1. August selbst statt und  wird vom Verkehrsverein Riehen organisiert. In idyllischem Ambiente in grüner Umgebung im Sarasinpark sind alle Besucher eingeladen, am Festprogramm und an den diversen speziellen Attraktionen teilzunehmen, sich zu verweilen und zu tanzen bis spät in die Nacht hinein und natürlich das aussergewöhnliche Feuerwerk über den alten Bäumen im Park zu geniessen. 

Selbstverständlich fehlt auch die prominente 1. August-Rede nicht. Die diesjährige Festansprache hält unser Gastredner, Regierungsvizepräsident Herr Dr. Carlo Conti, Vorsteher des Gesundheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt.  

Der Festbetrieb dauert von 18.00 bis 24.00 Uhr. Zur Eröffnung wird das Geschehen vom Musikverein Riehen und vom CVJM-Posaunenchor Riehen musikalisch umrahmt. Ab ca. 19.00 Uhr beginnt das offizielle Programm mit Begrüssungen und der offiziellen 1. August-Ansprache von Regierungsvizepräsident Herr Dr. Carlo Conti zum Riehener Nationalfeiertag. Die Alphorngruppe Riehen und die Stadtjodler Basel-Riehen ergänzen in diesem Jahr mit ihren Auftritten den ersten offiziellen Teil mit helvetisch-volkstümlichem Charakter. Ab 21.00 Uhr lockt das Duo ‚Eryk Kulpowicz‘ mit ihren flotten Melodien die Besucher aufs Tanzparkett. Um 21.15 Uhr spazieren unsere jüngsten Besucher mit ihren Lampions rund um den Sarasinpark und werden anschliessend mit einem 1. August-Weggli verwöhnt. Das fulminante Feuerwerk erfolgt pünktlich um 22.15 Uhr.
 

Für das leibliche Wohl der Festbesucher sorgen in diesem Jahr Rolf Henz, Fleisch und Feinkost, und der Turnverein Riehen in einem eigens dafür errichteten Festzelt mit rund 800 gedeckten Sitzplätzen, d.h. auch bei unsicherer Witterung ist für eine gute und trockene Stimmung gesorgt.
 

Alle Festbesucher sind herzlich eingeladen, die speziellen Attraktionen während der Feier, wie zum Beispiel das Hüpfparadies und als besonderes Highlight, das ‚Bungy-Trampolin‘, auszuprobieren. Unter Beachtung von speziellen Sicherheitsvorkehrungen muss auch auf das Abbrennen von eigenem Feuerwerk nicht verzichtet werden.

Geniessen Sie die Bundesfeier im Sarasinpark - wir freuen uns auf Sie!

Da wenige Parkplätze zur Verfügung stehen, empfiehlt es sich die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen, beispielsweise das Tram Nr. 6 bis zur Haltestelle Fondation Beyeler. Vor der Musikschule Riehen finden sich genügend Fahrradständer, für diejenigen, die mit dem Velo kommen möchten.

 

 

1. August-Feier  2009
Offizielle Bundesfeier der Gemeinde Riehen

18 – 01 Uhr im Sarasinpark 

Ab 19.30 Uhr
Offizielle Ansprachen, Gastrednerin: Frau Sabine Horvath, Leiterin Aussenbeziehungen und Standortmarketing, Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt

21.30 Uhr Lampionumzug
22.30 Uhr Feuerwerk

800 gedeckte Sitzplätze Verpflegung: Fleisch und Feinkost Rolf Henz und Turnverein Riehen 

Musikalische Untermalung: Stadtmusik Weil am Rhein und Alphorngruppe Riehen

Tanz und Unterhaltung: Duo «Eryk Kulpowicz»

Weitere Attraktionen: Hüpfburg, Armbrust-Schiessen, Bungy-Trampolin 

Wer kennt die Schweizer Landeshymne nicht?
http://www.schweizerseiten.ch/ch_landeshymne.htm 

 

Bundesfeier

Die Bundesfeier bezieht sich auf den Bundesbrief von 1291; sie ist aber erst 1891 erstmals begangen worden. Diese "späte" Einführung der B. erklärt sich zur Hauptsache aus zwei Umständen: Zum einen galt bis tief ins 19. Jh. das ältere, auf Aegidius Tschudi zurückzuführende Gründungsdatum vom 8.11.1307. Das Dokument von 1291 war lange Zeit unbekannt; es wurde erst im 18. Jh. wieder entdeckt und 1760 (in der lat. Originalfassung) von Johann Heinrich Gleser veröffentlicht, aber nicht als "Gründungscharta" gewertet. Zum zweiten bestand lange Zeit das heutzutage selbstverständliche Bedürfnis nach Säkular- oder Zentenarfeiern noch nicht. Man pflegte die Erinnerung im Jahrzeitrhythmus, ohne die Zeitspanne und die damit verbundene historische Tiefe herauszuheben. Der als unmittelbare Folge der Modernisierungsfreudigkeit des 19. Jh. und parallel zur Entwicklung der Naturwissenschaften entstandene Historismus, der zugleich Distanz und Nähe herstellen wollte, liess ein Bedürfnis nach historischen Jubiläen aufkommen. Zunächst wurde der Schlachten und Bundesbeitritte gedacht, bis kurz vor 1891 - und stark getragen vom ins gleiche Jahr fallenden stadtbernischen Gründungsjubiläum - die Idee aufkam, gestützt auf das Dokument von 1291 das 600-jährige Bestehen der Eidgenossenschaft zu feiern. Die Bevorzugung des Bezugspunkts von 1291 gegenüber demjenigen von 1307 entsprach auch der spätbürgerlichen Tendenz, als Geburtsstunde der Eidgenossenschaft lieber eine rechtlich vollzogene Staatsgründung als eine revolutionäre Verschwörung anzunehmen. 1891 wurde die Bundesfeier als Zentenarfeier, d.h. als herausragendes Grossereignis zu einem runden Geburtstag begangen. Eine jährliche Wiederholung wurde dabei nicht ins Auge gefasst. Zur jährlichen Einführung kam es erst 1899, als der Bundesrat - nicht zuletzt auf Drängen von Auslandschweizerkolonien, die ebenfalls eine Art von "Quatorze Juillet" oder "Kaisers Geburtstag" haben wollten - die Kantone aufforderte, jeweils am Abend des 1. August die Glocken läuten zu lassen. Zu weiteren, zentralen Bestandteilen von Bundesfeiern wurden ein offenes Feuer und eine Ansprache; hinzu kamen Lampions und in immer stärkerem Mass auch Feuerwerk. Zunächst blieb der schweiz. Nationalfeiertag ein gewöhnlicher Werktag, und man verstand es als dem schweizerischen Charakter angemessen, dass auch an einem solchen Tag normal gearbeitet würde. Dann gingen einzelne Kantone dazu über, im Rahmen der gesamtschweizerischen Feiertagsordnung den 1. August entweder nachmittags oder ganztägig zum Feiertag zu erklären. Eine von den Schweizer Demokraten (SD) im Vorfeld des Jubiläumsjahrs 1991 lancierte Volksinitiative, die am 26.9.1993 zur Abstimmung gebracht und mit 83,8% angenommen wurde, erklärte den 1. August gesamtschweizerisch zu einem arbeitsfreien Tag. 

 

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